Qualitätssicherung und Beschaffungsverfahren
Der Rote Faden zur Verfahrenswahl
Hinweis für Vergabestellen, die dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellt sind: Vergabesumme ist massgeblich für die Verfahrensbedingungen
Hinweis für Vergabestellen, die dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellt sind: Vergabesumme ist massgeblich für die Verfahrensbedingungen