Qualitätssicherung und Beschaffungsverfahren
Der Rote Faden zur Verfahrenswahl
Hinweis für Vergabestellen, die dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellt sind: Vergabesumme ist massgeblich für die Verfahrensbeding
Hinweis für Vergabestellen, die dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellt sind: Vergabesumme ist massgeblich für die Verfahrensbeding