Qualitätssicherung und Beschaffungsverfahren
Der Rote Faden zur Verfahrenswahl
Investorenwettbewerb
Der Auslober eines Investorenwettbewerbs ist nicht ist nicht der spätere Bauherr. Er tritt als Grundeigentümer auf, der sein Land zu möglichst guten Konditionen an einen Investor veräussern möchte. Aus finanziellen oder planerischen Gründen soll das Land durch den Käufer einer baulichen Entwicklung zugeführt werden. Gleichzeitig wird im Verfahren auch die Art der baulichen Umsetzung bestimmt. Qualitative und finanzielle Zuschlagskriterien werden differenziert gehandhabt. Zunächst erfolgt die Bewertung der Projekte. Erst danach werden die Angebote ausgewertet. Den Zuschlag erhält der Anbieter mit der besten Gesamtwertung. Um die versprochene Qualität zu gewährleisten, sind beteiligte Planer und Projekteckpunkte vertraglich verbindlich zu definieren. Da es sich um eine Veräusserung handelt, unterliegen das Verfahren nicht dem Beschaffungsrecht.
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