Qualitätssicherung und Beschaffungsverfahren
Der Rote Faden zur Verfahrenswahl
Offertverfahren
Je höher der Wert eines Beschaffungsgegenstandes bzw. des zu vergebenden Auftragsvolumens ist, desto anspruchsvoller und aufwendiger ist das Vergabeverfahren. Die massgeblichen Schwellenwerte sind aber je nach Kanton oder Gemeinde sehr unterschiedlich. In jedem Falls sind die Grundsätze Transparenz, Gleichbehandlung und Fairness zu beachten.
Für kleinere Beträge eignet sich die relativ liberale freihändige Vergabe. Der Auftrag kann grundsätzlich auf der Basis eines einzigen Angebots direkt und unkompliziert vergeben werden. Für Vergaben mit mittlerem Auftragsvolumen wird das Einladungsverfahren mit einer beschränkten Konkurrenz erforderlich. Um die Gleichbehandlung der Anbieter zu gewährleisten ist i.d.R. eine neutrale Ausschreibungsgrundlage erforderlich, was den Aufwand spürbar steigert. Bei umfangreichen Auftragsvergaben kommt die offene Ausschreibung zur Anwendung. Ziel ist es, einer möglichst grossen Zahl von Anbietern den Zugang zu ermöglichen, um damit das wirtschaftlichste Angebot zu eruieren. Dadurch ist das Verfahren stark formalisiert und aufwendig. Eine Vorselektion kann den Aufwand für Anbieter und Ausschreibende jedoch deutlich reduzieren.
Zunehmend können auch «weiche» Zuschlagskriterien zur Anwendung gelangen, was den Entscheidungsspielraum der Vergabestelle vergrössert. Es gibt ausserdem eine Reihe von Ausnahmen und Sonderfällen, deren Beachtung für eine zweckmässige Umsetzung und Rechtssicherheit des Verfahrens wichtig ist.
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Konkurrenz | |
Partizipation | |
Komplexität | |
Auftragsvergabe |