Qualitätssicherung und Beschaffungsverfahren
Der Rote Faden zur Verfahrenswahl
Planerwahlverfahren
Im Planerwahlverfahren werden von den Anbietern verbindliche Offerten für eine Planungsleistung eingeholt. Den Auftrag erhält der Planer oder das Planerteam, das am geeignetsten erscheint, die Lösung zusammen mit dem Auftraggeber zu entwickeln und umzusetzen. Die Zuschlagskriterien beschränken sich entsprechend nicht auf finanzielle Aspekte. Hoch gewichtet wird stattdessen die Herangehensweise an eine bestimmte Aufgabe. Der Projektansatz ist jedoch nicht verbindlich. Bestenfalls können die konkurrierenden Ansätze der Anbieter in der Summe Erkenntnisgewinne über die Aufgabe ergeben, die mit einer Machbarkeitsstudie vergleichbar sind. Für ein ausgewogenes Verfahren sollte der Anbieteraufwand begrenzt bleiben oder angemessen entschädigt werden.
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Auftragsvergabe |