Innertkirchen: Beschwerdeverfahren Zweitwohnungsanteil
Projektname
Innertkirchen: Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht; Zweitwohnungsanteil
Auftraggeber
Einwohnergemeinde Innertkirchen
Zeitraum
2019 – 2020
Auftrag
Anfechtung der Feststellungsverfügung des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) betreffend die Festlegung des Zweitwohnungsanteils in der Gemeinde Innertkirchen vor dem Bundesverwaltungsgericht. Streitgegenstand war primär die Frage, ob die Gemeinde die Alphütten im Urbach-, im Gadmer- sowie im Gental richtig erfasst hatte bzw. ab wann eine Alphütte als Wohnung im Sinn des Zweitwohnungsgesetz einzuschätzen ist. Die Beschwerde war erfolgreich – namentlich weil das ARE das rechtliche Gehör der Gemeinde in Zusammenhang mit dieser Erfassung im Wohnungsinventar «schwerwiegend verletzt» hatte.
Leistungen
- Juristische Beratung
- Ausarbeitung Beschwerde für die Gemeinde
- Erarbeitung von Stellungnahmen
Bearbeitung
Ann-Kathrin Braendle: Projektleiterin
Christian Kilchhofer: Koreferat