Siedlungsentwicklung nach innen (SEin) in Lyss
Die Gemeinden haben mit dem teilrevidierten Raumplanungsgesetz (RPG) sowie dem kantonalen Richtplan den Auftrag erhalten, die Siedlungsentwicklung nach innen, also eine bessere Ausnützung der bestehenden Bauzonen, gezielt zu fördern. Bei Neueinzonungen resp. Umzonungen zur Geltendmachung des 15-jährigen Baulandbedarfs ist gegenüber der kantonalen Genehmigungsbehörde Bericht zu erstatten.
Diese Berichterstattung erfolgte im Rahmen der Teilrevision der Ortsplanung Lyss, auch im Hinblick auf mehrere Zonenplanänderungen. Es wurde eine räumliche Analyse des Siedlungsgebiets gemacht und Entwicklungsziele formuliert. Weiter wurde eine Gesamtübersicht über die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale der Gemeine erstellt und aufgezeigt, wie diese Nutzungsreserven und Nutzungspotenziale aktiviert, respektive mobilisiert werden können und wie die Siedlungs- und Wohnqualität erhalten, respektive aufgewertet werden kann.
- Erstellung einer Übersicht über die Innenentwicklungspotenziale (Nutzungsreserven und Nutzungspotenziale)
- Beurteilung und Priorisierung der Innenentwicklungspotenziale
- Umsetzungsstrategie
- Konsolidierung mit der Gemeinde
Danielle Arm