
BAFU: Vollzugshilfe Raumplanung und Naturgefahren
- Auftraggeberschaft
Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Gefahrenprävention
- Auftrag
2024 wurden die Wasserbau- und die Waldgesetzgebung (Inkraftsetzung Juni 2025) revidiert. Zentraler Inhalt der Revision war die Aufnahme des in der Praxis etablierten integralen Risikomanagement in die Bundesgesetzgebung und dass neu sämtliche Massnahmen risikobasiert und integral zu planen sind. Entsprechend den geänderten gesetzlichen Vorgaben waren neue Inhalte zur risikobasierten Raumplanung zu erarbeiten, namentlich zur Risikobegrenzung bei neuen und zur Risikoreduktion bei bestehenden Vorhaben. Weiter waren die Vorgaben zu den neuen Freihalteräumen zu konkretisieren.
- Leistungen
Erarbeitung der neuen Inhalte der neuen Vollzugshilfe Raumplanung und Naturgefahren und entsprechender Beispiele
Übernahme und Kürzung der bewährten Inhalte der bestehenden Empfehlung «Raumplanung und Naturgefahren» des Bundes aus dem Jahr 2005
Redaktion aller Texte
Begleitung der Arbeiten und Beratung der bundesverwaltungsinternen Arbeitsgruppe und der bundesexternen Begleitgruppe
- Zeitraum
2024 – 2025
- Bearbeitung
Christian Kilchhofer, Projektleiter
Esther Schiegg, stv. Projektleiterin