
Bildquelle: wikimedia Commons
Beschwerdeverfahren Zweitwohnungsanteil, Innertkirchen
- Auftraggeberschaft
Gemeinde Innertkirchen
- Auftrag
Anfechtung des Entscheids des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) zum Zweitwohnungsanteil in der Gemeinde Innertkirchen vor dem Bundesverwaltungsgericht. Streitgegenstand war primär die Frage, ob die Gemeinde die Alphütten im Gemeindegebiet richtig erfasst hatte bzw. ab wann eine Alphütte nach Zweitwohnungsgesetz als Wohnung einzuschätzen ist. Die Beschwerde war erfolgreich – namentlich weil das ARE das rechtliche Gehör der Gemeinde bei der Aktualisierung des Wohnungsinventars schwerwiegend verletzt hatte.
- Leistungen
Juristische Analyse und Beratung
Ausarbeitung Beschwerde für die Gemeinde
Erarbeitung von Stellungnahmen
- Zeitraum
2019 – 2020
- Bearbeitung
Ann-Kathrin Braendle, Projektleiterin
Christian Kilchhofer, Koreferat