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Beschwerdeverfahren Zweitwohnungsanteil, Innertkirchen

Auftraggeberschaft

Gemeinde Innertkirchen

Auftrag

Anfechtung des Entscheids des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) zum Zweitwohnungsanteil in der Gemeinde Innertkirchen vor dem Bundesverwaltungsgericht. Streitgegenstand war primär die Frage, ob die Gemeinde die Alphütten im Gemeindegebiet richtig erfasst hatte bzw. ab wann eine Alphütte nach Zweitwohnungsgesetz als Wohnung einzuschätzen ist. Die Beschwerde war erfolgreich – namentlich weil das ARE das rechtliche Gehör der Gemeinde bei der Aktualisierung des Wohnungsinventars schwerwiegend verletzt hatte.

Leistungen
  • Juristische Analyse und Beratung

  • Ausarbeitung Beschwerde für die Gemeinde

  • Erarbeitung von Stellungnahmen

Zeitraum

2019 – 2020

Bearbeitung

Ann-Kathrin Braendle, Projektleiterin 
Christian Kilchhofer, Koreferat