
Rechtsgutachten Rückhalteraum Reussspitz, Kanton Aargau
- Auftraggeberschaft
Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung Landschaft und Gewässer
- Auftrag
Das vom BVU des Kantons Aargau erarbeitete Hochwasserschutz-Konzept für das Reusstal sieht den Einsatz von Rückhalteräumen vor. Der Reussspitz, also das Gebiet zwischen Lorze und Reuss im Bereich der Lorzeeinmündung, ist ein solcher potenzieller Hochwasser-Rückhalteraum. Das Gebiet ist geprägt von verschiedenen Biotopen und Landschaften von nationaler Bedeutung. Ziel des Rechtsgutachtens war es aufzuzeigen, ob und inwiefern der Rückhalteraum aufgrund der umweltrechtlichen Vorgaben bewilligungsfähig ist.
- Leistungen
Erarbeitung und Bereinigung des Gutachtens mit folgenden Inhalten:
Analyse des Projekts
Ermittlung der betroffenen Schutzgebiete
Darstellung und Analyse der anwendbaren Schutzbestimmungen
Rechtliche Beurteilung
- Zeitraum
2021
- Bearbeitung
Christian Kilchhofer, Projektleiter