Bildquelle: Heiner Rambold

Rechtsgutachten Rückhalteraum Reussspitz, Kanton Aargau

Auftraggeberschaft

Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung Landschaft und Gewässer

Auftrag

Das vom BVU des Kantons Aargau erarbeitete Hochwasserschutz-Konzept für das Reusstal sieht den Einsatz von Rückhalteräumen vor. Der Reussspitz, also das Gebiet zwischen Lorze und Reuss im Bereich der Lorzeeinmündung, ist ein solcher potenzieller Hochwasser-Rückhalteraum. Das Gebiet ist geprägt von verschiedenen Biotopen und Landschaften von nationaler Bedeutung. Ziel des Rechtsgutachtens war es aufzuzeigen, ob und inwiefern der Rückhalteraum aufgrund der umweltrechtlichen Vorgaben bewilligungsfähig ist.

Leistungen

Erarbeitung und Bereinigung des Gutachtens mit folgenden Inhalten: 

  • Analyse des Projekts 

  • Ermittlung der betroffenen Schutzgebiete 

  • Darstellung und Analyse der anwendbaren Schutzbestimmungen

  • Rechtliche Beurteilung

Zeitraum

2021

Bearbeitung

Christian Kilchhofer, Projektleiter