
Ablösung von altrechtlichen Gestaltungsplänen im Kanton Luzern
- Auftraggeberschaft
Gemeinden Adligenswil, Beromünster, Oberkirch, Pfaffnau, Root, Ruswil, Schenkon, Sempach
- Auftrag
Mit der Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der entsprechenden Verordnung (PBV) 2014 wurden neue Baubegriffe und Messweisen eingeführt. Aufgrund dieser Änderungen können rechtliche Widersprüche zu den altrechtlichen Gestaltungsplänen entstehen, was deren Anwendung erschwert. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wurde daher geklärt, ob die Gestaltungs- und Bebauungspläne aufgehoben werden können. Um bestimmte Qualitäten zu sichern, wurden als Alternative ergänzende Regelungen in der Nutzungsplanung vorgeschlagen.
- Leistungen
Sichtung und Beurteilung der geltenden Gestaltungs- und Bebauungspläne
Vorgehensvorschlag zum Umgang mit den geltenden Gestaltungsplänen
Erarbeiten von massgeschneiderten Festlegungen in der Nutzungsplanung
Vorbereitung und Teilnahme an Besprechungen mit Planungskommission bzw. Arbeitsgruppen
- Zeitraum
2016 – 2022
- Bearbeitung
Projektleitung je nach Gemeinde Thomas Achermann, Esther Schiegg, David Stettler, Hansjakob Wettstein, Arthur Stierli