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Ablösung von altrechtlichen Gestaltungsplänen im Kanton Luzern

Auftraggeberschaft

Gemeinden Adligenswil, Beromünster, Oberkirch, Pfaffnau, Root, Ruswil, Schenkon, Sempach

Auftrag

Mit der Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der entsprechenden Verordnung (PBV) 2014 wurden neue Baubegriffe und Messweisen eingeführt. Aufgrund dieser Änderungen können rechtliche Widersprüche zu den altrechtlichen Gestaltungsplänen entstehen, was deren Anwendung erschwert. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wurde daher geklärt, ob die Gestaltungs- und Bebauungspläne aufgehoben werden können. Um bestimmte Qualitäten zu sichern, wurden als Alternative ergänzende Regelungen in der Nutzungsplanung vorgeschlagen.

Leistungen
  • Sichtung und Beurteilung der geltenden Gestaltungs- und Bebauungspläne

  • Vorgehensvorschlag zum Umgang mit den geltenden Gestaltungsplänen

  • Erarbeiten von massgeschneiderten Festlegungen in der Nutzungsplanung 

  • Vorbereitung und Teilnahme an Besprechungen mit Planungskommission bzw. Arbeitsgruppen

Zeitraum

2016 – 2022

Bearbeitung

Projektleitung je nach Gemeinde Thomas Achermann, Esther Schiegg, David Stettler, Hansjakob Wettstein, Arthur Stierli